Liefer- und Geschäftsbedingungen/Terms + Conditions:

1. Allgemeines

 

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material), soweit diese über unsere Website unter www.story-online.de angeboten werden. Das Angebot erfolgt ausschließlich zu journalistischen Zwecken. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von STORY. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die gesondert und mindestens in Textform zu vereinbarenden Nutzungsarten überlassen.

 

Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen, soweit nichts Abweichendes angegeben oder sonst zumindest in Textform vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

 

2. Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zumindest in Textform zu vereinbaren.

 

Verwendet der Besteller Material, ohne dass eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, ist STORY neben der Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen berechtigt, Schadenersatz in Höhe der um einen Aufschlag von 20% erhöhten Honorare zu verlangen, auf die in Ziff. 7 („Hinweis“) dieser Bedingungen hingewiesen wird.  Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

 

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

 

3. Urheberrecht

 

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, zumindest in Textform erteilten  Zustimmung von STORY erlaubt. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von STORY auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG).

 

Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, zumindest in Textform  zu erteilende Zustimmung von STORY nicht erfolgen. Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung und/oder Umgestaltung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden.

 

Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in der Weise, die wir unter Beachtung der Üblichkeiten zumindest in Textform vorgeben. Die Einräumung von Zweitverwertungsrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, STORY ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern. Die Lieferung kann auch elektronisch erfolgen.

 

4. Haftung, Kosten

 

Soweit dem Besteller Material in physischer Form überlassen wird (z.B. Dias oder elektronische Speichermedien), haftet der Besteller für das überlassene Material/die Speichermedien bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.

 

 Die Zahlung des Honorars  begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er STORY von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt der von STORY vorgegebene Urhebervermerk (§ 13 UrhG)  oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat STORY Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat STORY von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes etwa resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

 

5. Gewährleistung

 

In Bezug auf das angebotene Material wird STORY dem Besteller mitteilen, ob dieses zum Zeitpunkt der Lieferung Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung zwischen STORY und der Person/den Personen war, die von dem Material betroffenen sind oder ob die Verwendung des Materials sonstigen, STORY bekannten Einschränkungen unterworfen ist.

 

Sofern das gelieferte Material technisch mangelhaft ist, kann der Besteller zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Besteller nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Soweit durch STORY ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Besteller trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen einschließlich Fotos. STORY übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Besteller, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Besteller. Insbesondere übernimmt STORY keine Gewähr dafür, dass die Person(en), die Gegenstand des bestellten Materials ist/sind,

 

  • mit einer nochmaligen Veröffentlichung/Verbreitung des Materials in der/dem ursprünglichen  oder einer/einem anderen Publikation/Medium einverstanden ist/sind;
  • sich von geäußerten Tatsachenbehauptungen und/oder Werturteilen, soweit sie im angebotenen Material enthalten sind, nicht – auch gegenüber Dritten distanziert haben;
  • sich in Bezug auf den Gegenstand und Inhalt des angebotenen Materials wahrheitsgemäß geäußert haben.

 

Für die Klärung etwaiger Rechte der vom angebotenen Material betroffenen Person(en) ist regelmäßig der Besteller verantwortlich; er muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen STORY und dem Besteller streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Besteller beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets zumindest in Textform zu treffen.

 

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Besteller Ansprüche erheben oder strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Besteller STORY von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, STORY trifft die Haftung gegenüber dem Besteller nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Besteller die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. Der Besteller wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild) abzuschließen. Alternativ kann der Besteller mit STORY vereinbaren, dass STORY für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

 

STORY haftet nicht für Schäden, die beim Besteller im Zusammenhang mit der Nutzung der von STORY angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von STORY.

 

Der Besteller ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelschäden, die STORY durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn STORY Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden, die durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht entstehen.

 

6. Rückgabepflicht / Löschung

 

Sobald das Nutzungsverhältnis am Material durch Zeitablauf oder Zweckerreichung beendet ist, ist der Besteller verpflichtet, das Material an STORY zurückzusenden oder – soweit anwendbar – in Datenbanken oder sonstigen Speichermedien des Bestellers zu löschen. Auf Anfordern von STORY ist der Besteller verpflichtet, die Löschung zumindest in Textform zu bestätigen

 

7. Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz von STORY.

 

8. Datenschutz

 

Das angebotene Material beinhaltet personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Lieferung von Material erfolgt ausschließlich zu journalistischen Zwecken. Der Besteller verpflichtet, die Datenschutzrechte der betroffenen Personen strikt zu beachten. STORY weist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Verpflichtungen der Presse aus den Landespressegesetzen hin. Beispielsweise sieht § 19 des Niedersächsischen Pressegesetzes folgende Regelung vor:

 

„Personen, die für Unternehmen der Presse oder deren Hilfsunternehmen tätig sind, dürfen personenbezogene Daten, die sie zu journalistischen Zwecken verarbeiten, nicht zu anderen Zwecken verarbeiten (Datengeheimnis). 2 Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. 3 Das Datengeheimnis besteht nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. 4 Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch Personen nach Satz 1 finden von der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) nur die Artikel 1 bis 4 und 5 Abs. 1 Buchst. f in Verbindung mit Abs. 2 sowie die Artikel 24, 32 und 92 bis 99 Anwendung. 5 Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung gilt mit der Maßgabe, dass Anspruch auf Schadensersatz nur besteht, wenn ein Schaden durch einen Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 1 Buchst. f in Verbindung mit Abs. 2, Artikel 24 oder 32 der Datenschutz-Grundverordnung entstanden ist. 6 Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung gilt entsprechend, wenn gegen das Datengeheimnis nach Satz 1 oder 3 verstoßen wurde und dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.“

 

Ähnliche bzw. identische Regelungen enthalten im Wesentlichen alle Pressegesetze der Länder. Im Übrigen verweisen wir auf den Leitfaden des Presserates zum Redaktionsdatenschutz, welcher heruntergeladen werden kann unter

 

http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/Leitfaden_Redaktionsdatenschutz_web.pdf